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Themen


Sozialversicherung International
ANobAG

Corona hat die Entwicklung von neuen grenzüberschreitenden Arbeitsformen beschleunigt und die Digitalisierung leistet ihren Beitrag dazu. Eine dieser Arbeitsformen ist die Anstellung als sogenannte ANobAG, was so viel bedeutet wie «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» - übersetzt geht es also um einen Arbeitnehmenden der z.B. in der Schweiz für eine Firma (Arbeitgeber) mit Sitz im Ausland tätig ist, welche über keine Niederlassung/Tochtergesellschaft in der Schweiz verfügt.

Wie läuft das nun mit den Sozialversicherungen? Es gilt grundsätzlich das Erwerbsortprinzip. Der Arbeitnehmende wohnt und arbeitet hier in der Schweiz, somit müssen auch hier die Sozialversicherungen bezahlt werden.

Beispiel: Ein Arbeitgeber in Schweden (EU) schickt einen Mitarbeitenden in die Schweiz. Gemäss ANobAG-System zahlt der Arbeitnehmende sowohl die Arbeitnehmerbeiträge als auch die Arbeitgeberbeiträge ein – AHV/IV, ALV, EO, FamZulagen, UVG und auch BVG sind Pflicht; selbstverständlich auch das KVG, wobei hier der Arbeitgeber nicht abgabepflichtig ist. Ist der Arbeitgeber nicht in der EU oder EFTA domiziliert, dann ist das BVG freiwillig (über die Auffangeinrichtung möglich).

Der Arbeitgeber im Ausland muss also seine anteiligen Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn aufrechnen und dem Arbeitnehmenden auszahlen, damit dieser die gesamten Beiträge abführen kann.

Denkbar ist ebenfalls, dass sich der ausländische Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse (kantonale Ausgleichskasse/Wohnort Arbeitnehmer) direkt registriert und seine Beiträge mit der Unterstützung eines Treuhänders oder Payroll-Providers «normal» abrechnet, womit der Mitarbeitende entlastet wird. Generell dürfte das Beiziehen eines Treuhänders/Pay-Roll Providers notwendig sein.

Steuern: Der Arbeitnehmende in der Schweiz wird «ordentlich veranlagt» und besteuert. Ob eine Betriebsstätte vorliegt und somit auch Corporate Taxes anfallen, muss einzeln geprüft werden.

Wie sieht die Situation im internationalen Kontext aus, also z.B. wenn ein Arbeitnehmer in UK für eine Schweizer Firma tätig ist, welche über keine «legal entity» in UK verfügt. Auch hier gilt das Erwerbsortprinzip, also die Sozialversicherungspflicht in UK. Dies unterscheidet sich nicht von der Situation in der Schweiz. Kompliziert wird es dann, wenn es um Zusatzversicherungen (occupational benefits) geht (Tod, Invalidität, Altersvorsorge). In der Schweiz besteht eine gute Abdeckung über das UVG und BVG. Dies ist im Ausland aber nicht überall der Fall. Eine Zusatzdeckung kann dann nur über Einzelversicherungen abgeschlossen werden, also über den Arbeitnehmer und nicht über den Arbeitgeber, da der Versicherer aufsichtsrechtlich keine Versicherungen mit einem im Ausland domizilierten Arbeitgeber abschliessen darf. Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bleibt also der Zugang zu Gruppenlösungen verwehrt, was je nach Land und Situation problematisch sein kann.


IPP / IGP News – Rofenberg Stiftung (Axa)
Neuerungen per 2022

Die Leitlinie zum Diskriminierungsverbot verpflichtet Axa, die Prämien neu auf Basis eines geschlechtsneutralen Unisex-Tarifs festzulegen. Die Umsetzung dieser Richtlinie kann zu Anpassungen beim Risikotarif führen. Je nach Bestand kann die Prämie sinken oder steigen.

Weiter werden per 1.1.22 (und dann in einem 2. Schritt auch per 1.1.23) die Rentenumwandlungssätze gesenkt (zuerst auf 5.4% und danach auf 5%).

Zudem gibt es eine Änderung bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates.

Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.


IPMI News – Allianz Care
Swiss Top - Up Solution («VVG Standalone»)

Neue Lösung von Allianz für Gruppen mit KVG-pflichtigen Mitarbeitenden/ Familienangehörigen (das können outbound Entsandte wie auch Inpats sein). Was ist neu: Der Top-Up Tarif kommt zur Anwendung, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse das KVG platziert ist. Allianz führt die KVG-Subrogation (Einfordern des vom KVG bezahlten Betrages) nämlich mit jeder CH-Krankenkasse durch. Was nicht mit allen Krankenkassen gleich einfach funktionieren dürfte. Dies hat aber für die Versicherten keine negativen Auswirkungen.

Die Lösung tönt vielversprechend.


Ausführlicher IPMI RfP / Umfassendes Benchmarking
Unsere Dienstleistungen für Unternehmen mit einem grossen IPMI-Gruppenplan

Das Benchmarken von grossen IPMI-Gruppenplänen (mehr als 150 Leben) kann, je nach Ausgangslage, sehr komplex sein. Es geht um weit mehr als nur um einen simplen Prämien- und Leistungsvergleich. Nur eine detaillierte Ausschreibung gibt dem Unternehmen (und deren Expats) die Sicherheit, über eine marktkonforme, regulatorisch korrekte und konkurrenzfähige Lösung zu verfügen.

Als IPMI-Spezialist führen wir regelmässig solche umfassenden Benchmarking-Projekte durch. Dabei prüfen und vergleichen wir zahlreiche Aspekte eines IPMI-Gruppenvertrages. Ein paar Beispiele:

  • Pricing / Underwriting Methode
  • Compliance (auf Employer und Member Ebene)
  • Sozialversicherung CH / KVG
  • Services-Qualität für Employer und Member (z.B. online Tools)
  • Weiterversicherung (ausserhalb CH und in CH)

Entscheidend für den Erfolg einer Ausschreibung ist auch die Auswahl der einzuladenden Versicherer. Je nach Expat-Population (geografische Verteilung/Host Countries, Durchschnittsalter, Anzahl Singles/Familien, etc.) und kundenspezifischen Anforderungen macht es bei gewissen Anbietern von vorneherein keinen Sinn, sie für die Ausschreibung einzuladen. Umgekehrt gibt es Konstellationen, bei denen wir Versicherer anfragen, die bei einem Standard-RfP nicht in Frage kämen.

Auf jeden Fall steht am Anfang eines solchen RfPs immer ein Gespräch mit dem Kunden, um die Ausgangslage und die Bedürfnisse zu verstehen. Dies ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen RfP.


Rubrik Internationale Versicherungspläne
International Group Protection (IGP) Pläne

Versicherungs- und Vorsorgelösungen für international mobile Mitarbeitende sind komplex. Wir möchten Ihnen in dieser und den kommenden Ausgaben unseres Newsletters einen Überblick über die Lösungen geben, mit denen Unternehmen seine international mobilen Mitarbeitenden versichern können

IGP Pläne, das sind «Internationale Risikoversicherungen» in Form eines Gruppenplanes. Mit diesen Plänen/Produkten werden international mobile Mitarbeitende gegen die Risiken “Todesfall und Erwerbsunfähigkeit/Invalidität» abgedeckt.

Für welche Mitarbeiterkategorien ist ein solcher IGP sinnvoll bzw. notwendig?
Für Expatriates, die keinen Bezug (mehr) zur Sozialversicherung der Schweiz haben (z.B. ein Third Country National, ein Local Foreign Hire, ein globaler Nomade, ein Monteur, etc.) und die in einem Land arbeiten/leben, dessen Sozialversicherung/berufliche Vorsorge (Risikodeckung) nicht ausreichend ist.

Wieso benötigt ein Unternehmen einen IGP-Plan?
Ein ausreichender Todesfall- und Invaliditätsschutz ist zentral, sowohl für die Mitarbeitenden aber auch für den Arbeitgeber. Ein fehlender Risikoschutz (z.B. unzureichende Todesfall-Deckung bei einem Mitarbeitenden mit Familie oder eine ungenügende Invaliditätsabdeckung bei einem jungen Expat) ist für ein Unternehmen ein sehr grosses Risiko (Stichwort: Arbeitgeberfürsorgepflicht/Haftung). Es geht dabei nicht nur um die Höhe der versicherten Leistungen, sondern z.B. auch um die Definition der Invaliditätsleistungen (Stichwort Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Teilinvalidität etc.)

Ziel eines solchen IGP-Planes:
Im Idealfall ersetzt ein solcher IGP Plan (aus Schweizer Optik) in einem gewissen Sinne die Sozialversicherungen AHV/IV, BVG/PK und UVG (d.h. die Risikoelemente dieser Sozialversicherungen). Mit so einer IGP-Lösung hat der Arbeitgeber eine Lösung für alle Expats, die nicht oder nur unzureichend versichert sind. Die Leistungen (z.B. welche Höhe hat die IV-Rente? Todesfallkapital oder Partnerrente oder beides? Etc.) können vom Kunden (mehr oder weniger frei/flexibel) gewählt werden.

Zudem: Die Risikoabsicherung kann mit einem Sparplan (International Pension Plan/IPP) kombiniert werden, muss aber nicht. Nähere Informationen zum Thema «IPP» folgen in einem der kommenden Newsletter.

Sollten Sie Fragen haben oder das Thema «IGP» mit uns vertiefen wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktnahme.